Allgemeine
Vertrags- und Reisebedingungen:
Wir schreiben das Kleingedruckte so gross wie hier möglich:
Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind
integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen Druschba Tours
GmbH, 3145 Niederscherli,
und dem Reiseteilnehmer. Bei allen vermittelten Flug-Arrangements gelten
die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen
Fluggesellschaften.
Gerichtsstand ist Bern
1. Rückerstattung
Pro Reise sind 8 Helikopter-Flugstunden eingerechnet.
Wenn wegen schlechten Wetters, Maschinenschadens oder technischer Probleme nicht geflogen werden kann, wird der Restbetrag durch die Anzahl der Gruppenmitglieder aufgeteilt.
Erreicht die Gruppe das Minimum von 8 Helikopterstunden, erfolgt keine Rückerstattung.
Erreicht ein Teilnehmer die Höhenmeter (entgegen der Gruppe) infolge
Krankheit, Unfall, Konditionsmangel oder infolge anderer Ursachen, welche
nicht durch den Betreiber entstehen, nicht, erfolgt keine Rückerstattung.
Alle Entscheidungen zu fliegen und Ski/Board zu fahren, hängen
von den Wetter- und Schneeverhältnissen und der Lawinengefahr ab.
Die Heli-Guides haben das Recht, das Skifahren/Boarden zu jeder Zeit
einzuschränken oder ganz abzulehnen . Diese Massnahmen dienen
ausschliesslich ihrer eigenen Sicherheit.
Wenn Sie die inbegriffenen Höhenmeter erreicht haben und mehr fahren
wollen, ist das gegen Aufzahlung möglich. Der Preis richtet sich
nach der Anzahl Teilnehmer innerhalb der Gruppe. Eine Verpflichtung
für den Einzelnen besteht nicht.
2. Anmeldung/Zahlung
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde an der Reise teilzunehmen.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung
und Rechnung. Der Reisepreis ist bis Ende Januar, des entsprechenden
Jahres fällig. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor der Abreise
zugestellt, in jedem Fall aber erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung
sind wir zur Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet
und können vom Reiservertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Mit der Anmeldung anerkennt der
Teilnehmer die allgemeinen Reisebedingungen.
3. Rücktrittbedingungen
Tritt ein Teilnehmer von der Buchung zurück, so werden folgende
Gebühren erhoben:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%
des Reisepreises
59 - 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
29 - 10 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
9- 0 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Beim Abschluss
einer Rücktrittskostenversicherung
sind diese Kosten, bei Rücktritt von der Buchung, durch diese gedeckt.
Die Versicherungsprämie und allfällige Visumkosten sind durch
den Kunden zusätzlich zu bezahlen.
3.1. Ersatzperson
Müssen Sie eine Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine
Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den Flugtarifbestimmungen
her möglich ist und die Ersatzperson bereit ist, das Reisearrangement
unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.
3.2.
Rücktritt durch den Veranstalter
Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter auch sehr kurzfristig
vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse
oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt,
hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages,
abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene
Versicherungen oder allfälliger Visumkosten. Weitergehende Forderungen
sind ausgeschlossen.
3.3. Mindest-Teilnehmerzahl
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 10 Personen pro Woche nicht erreicht
werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise
absagen. Den einbezahlten Reisebetrag erhalten Sie unverzüglich
zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
4. Versicherungen
Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung
aller auftretenden Risiken zu versichern und zu überprüfen,
ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherung weltweit
gewährleistet ist. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung,
die die Kosten bei Rücktritt aus zwingenden Gründen (Krankheit,
Unfall etc.) deckt, und eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance)
ist jedem Teilnehmer im eigenen Interesse sehr zu empfehlen.
5. Haftung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Skifahren abseits
gesicherter und markierter Skipisten und Abfahrtsrouten höhere
Risiken birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten
Arrangements erfolgt auf eigene Gefahr. Druschba Tours GmbH und die
von ihr eingesetzten Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen,
Verlust und Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere
kann Druschba Tours GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen
genau nach Programm verlaufen, da dieses in erster Linie von Schnee-
und Witterungsverhältnissen und von der persönlichen Leistungsfähigkeit
der Teilnehmer abhängig ist. Für die Leistung Dritter wie
z.B. Hotel, Fluggesellschaften, Helikopter-Unternehmen, Skilifte und
anderer Transportunternehmen etc. tritt Druschba Tours GmbH nur als
Vermittler auf und haftet nicht für Qualität, Einhaltung von
Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw. Die vorliegenden
Programme werden nicht im Namen einer Luftfahrtgesellschaft herausgegeben
und verpflichten diese in keiner Weise hinsichtlich der Organisation
der Reise. Die Haftung der Luftfahrtgesellschaft richtet sich nach den
einschlägigen Gesetzen und den auf den Flugscheinen gedruckten
Bedingungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel
oder Programmänderungen infolge höherer Gewalt, kriegerischer
Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen,
Unfällen, Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten,
die nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance)
gedeckt sind gehen zu Lasten des Teilnehmers. Auch alle Aktivitäten
ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf
eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber Druschba Tours
GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des
Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Ersatzforderungen sind
ausgeschlossen.
6. Reklamationen/Beanstandungen
sind sofort vor Ort zu melden, damit die zuständigen Personen für
die Behebung der Mängel besorgt sein können.
7.
Preis- und Programmänderungen
Änderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern,
Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifträgern, insbesondere
von Verkehrsträgern sind ausdrücklich vorbehalten. Bei etwaigen
Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der Veranstalter,
falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.
8. Ausfall des Flugbetriebes
Sollte der Flugbetrieb aus Gründen wie z.B. technischen Problemen,
Treibstoffnachschub etc. ausfallen, und sollten die garantierten Höhenmeter
deswegen nicht erreicht werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung
der nicht gefahrenen, garantierten Höhenkilometer im Wert der gültigen
Bestimmungen für die Rückerstattung. Weitere Forderungen
sind generell ausgeschlossen.
9. Visum, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften
Für die Einhaltung der Bestimmungen und Vorschriften betreffend
Pass, Visum, Zoll und Impfungen ist der Teilnehmer selber verantwortlich.
Entsprechende Informationen erhält der Teilnehmer mit der Reisedokumentation.
Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum
hinaus gültig sein.