Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen:
Wir schreiben das Kleingedruckte so gross wie hier möglich:
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender
Bestandteil des Vertrages zwischen Druschba Tours GmbH, 3145 Niederscherli,
und dem Reiseteilnehmer. Bei allen vermittelten Flug- Arrangements gelten
die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen
Fluggesellschaften.
Gerichtsstand ist Bern.
1. Zahlung
Der Reisepreis ist spätestens 31 Tage vor Abreise fällig.
Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, in jedem
Fall aber erst nach Eingang der Zahlung. Bei Nichtzahlung sind wir zur
Aushändigung der Reisedokumente nicht verpflichtet und können
vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer die allgemeinen
Reisebedingungen.
2. Rücktrittsbedingungen
Tritt ein Teilnehmer von der Buchung zurück, so werden folgende
Gebühren erhoben:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
59 - 30 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
29 - 10 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
9 - 0 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Wenn sie eine Reise- Rücktrittskostenversicherung abschliessen,
sind diese Kosten, bei Rücktritt von der Buchung, durch diese Versicherung
gedeckt. Die Versicherungsprämie und allfällige Visumkosten
sind durch den Kunden zusätzlich zu bezahlen, sofern eine Versicherung
abgeschlossen wurde oder ein Visum ausnahmsweise im voraus eingeholt
werden musste.
2.1 Ersatzperson
Müssen Sie eine Reise annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine
Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den Flugtarifbestimmungen
her möglich ist. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement
unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.
2.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Wird ein gebuchtes Arrangement durch den Veranstalter auch sehr kurzfristig
vor Abreise aufgrund der politischen Lage, infolge schlechter Verhältnisse
oder aus Sicherheitsgründen jeglicher Art abgesagt oder nicht durchgeführt,
hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages,
abzüglich der Prämien für allfällig abgeschlossene
Versicherungen oder allfälliger Visumkosten. Weitergehende Forderungen
sind ausgeschlossen.
2.3 Mindest-Teilnehmerzahl
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl von 6 Personen pro Reise nicht erreicht
werden, kann der Veranstalter bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise
absagen. Den einbezahlten Reisebetrag erhalten Sie unverzüglich
zurück, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
3. Versicherungen
Es ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers, sich für die Deckung
aller auftretenden Risiken zu Versichern und zu überprüfen,
ob die Deckung der Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weltweit
gewährleistet ist. Eine Reise- Rücktrittskostenversicherung,
die die Kosten bei Rücktritt aus zwingenden Gründen (Krankheit,
Unfall usw.) deckt, und eine Reisezwischenfallversicherung (Assistance)
ist jedem Teilnehmer im eigenen Interesse sehr zu empfehlen.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Aktivitäten des gebuchten Arragements erfolgt
auf eigene Gefahr. Druschba Tours GmbH und die von ihr eingesetzten
Leiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Verlust und
Beschädigung von Ausrüstung und Effekten. Insbesondere kann
Druschba Tours GmbH nicht dafür garantieren, dass die Veranstaltungen
genau nach Programm verlaufen, da dies in erster Linie von Witterungsverhältnissen
und von der persönlichen Leistungs-fähigkeit der Teilnehmer
abhängig ist. Für die Leistung dritter wie z.B. Camp, Hotel,
Fluggesellschaften und anderer Transportunternehmen etc. tritt Druschba
Tours Gmbh nur als Vermittler auf und haftet nicht für Qualität,
Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, Zeiten, Anschlüssen usw.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Programmänderungen
infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, Unruhen, Streiks,
Epidemien, Naturkatastrophen, Regierungsbeschlüssen, Unfällen,
Ausfall von Transportmitteln und Verspätungen. Mehrkosten, die
nicht durch eine allfällige Reisezwischenfallversicherung (Assistance)
gedeckt sind gehen zu Lasten des Teilnehmers. Auch alle Aktivitäten
ausserhalb des gebuchten Arrangements unternimmt der Teilnehmer auf
eigenes Risiko und ohne Haftungsanspruch gegenüber Druschba Tours
GmbH. Die Haftung beschränkt sich generell auf die Höhe des
Reisepreises. Weitergehende Ansprüche und Forderungen sind ausgeschlossen.
5. Reklamationen und Beanstandungen
sind sofort vor Ort zu melden, damit die zuständigen Personen für
die Behebung der Mängel besorgt sein können.
6. Preis- und Programmänderungen
Änderungen der Leistungen und Preise, die Berichtigung von Irrtümern,
Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifträgern, insbesondere
von Verkehrsträgern sind ausdrücklich vorbehalten. Bei etwaigen
Flugverspätungen haften weder die Fluglinien noch der Veranstalter,
falls dadurch Anschlussflüge nicht erreicht werden.
7. Visum, Reisepass, Impfungen, Zollvorschriften
Für das Einhalten der Bestimmungen und Vorschriften betreffend
Pass, Visum, Zoll und Impfungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Entsprechende Informationen erhält der Teilnehmer mit der Reisedokumentation.
Der Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum
hinaus gültig sein.